Franziska Kessel


„Vorläufig bin ich noch in Einzelhaft“ – Franziska Kessel (1906-1934)

Teil 4

 

 

Eines der ersten Vernehmungsprotokolle Franziska Kessels im Hessischen Landgerichtsgefängnis Mainz hat sich erhalten; es datiert vom 28. November 1933:

„Kessel erklärte: In Bad Nauheim suchte ich einen gewissen Otto auf und händigte ihm ein Paar(!) Flugschriften zum Verteilen aus. Von Matrizen habe ich nicht gesprochen. Die Adresse des Otto habe ich erfahren. Dieser war aber im Nachrichtendienst der NSDAP. Wer an der Sache sonst noch beteiligt war(,) kann ich nicht verraten, da ich die betr. Personen schonen möchte, bezw. ihnen keine Scherereien bereiten möchte. Ich hatte mich der kom. Bewegung aus Überzeugung angeschlossen.“[1]

Der Wunsch der Gefangenen, ihre politischen Mitstreiter zu schonen und nicht an die Gestapo zu verraten, ist nicht respektiert worden. Mit Gewalt und schikanösen Haftbedingungen sollte sie gefügig gemacht werden und sich als führende Aktivistin eines kommunistischen Umsturzversuches beim Reichstagsbrandprozess vor dem Reichsgericht in Leipzig bloßstellen.

Die rapide Verschlechterung ihres Zustandes konnte Franziska Kessel im Brief vom 4. März 1934 an ihre Familie nicht mehr verbergen. Wahrscheinlich war dies der Grund, dass der Brief der Zensur zum Opfer fiel und die Adressaten nicht erreicht hat. Gleich zu Beginn fällt auf, dass sich die Gefangene im Datum irrte und zweimal „1933“ schrieb, anstatt 1934:

 

„Mainz, den 4. März 1933(!)

 

Alle Lieben!

 

Euer Brief war mir viel Trost. Hoffentlich deutet Ihr nicht(,) ich lasse den Mut sinken. Ich war nur so oft körperlich nicht auf der Höhe. Es ist mir klar, daß es Menschen gibt(,) die mehr aushalten müssen als ich. Aber seid beruhigt! Meine Zeit halte ich durch […] Alfreds Wunsch, nicht unter Langeweile zu leiden(,) ist nicht erfüllbar. Sie überfällt mich manchmal wie ein Wolf und will mich fressen. Augenblicklich liege ich zu Bett. Da geht das Schreiben nicht so gut. Hier gibt es nicht solche Bücher wie Ihr sie vorschlagt. Aber für alle eure guten Wünsche und Worte danke ich euch sehr. Ihr müßt mir weiter gut bleiben und meine von euch gerügte Kaltschnäuzigkeit als Äußerlichkeit betrachten […] Daß ich mich auf euren Besuch sehr viel freue(,) könnt ihr euch ja denken. Eine ganze Armee werdet ihr ja wohl nicht sein. Jetzt will ich aber schließen. Der Brief hat mir heute Mühe gemacht. Ich bin etwas müde.

An euch alle viele herzl. Grüße und freundliches Wiedersehen in den kommenden Wochen. Eure Franziska.

N.b. Der Besuchsschein gilt beliebig lange.“[2]

 

Die Hinweise auf Erschöpfung reihen sich aneinander: Franziska Kessels Trostbedürfnis; die Möglichkeit, dass sie den Mut sinken lassen könne; die Selbstermutigung, dass andere mehr aushalten müssten, als sie; die Langeweile, die sie „wie ein Wolf“ überfalle und fressen wolle; dass sie zu Bett liege, weil sie „körperlich nicht auf der Höhe“ sei; schließlich dass ihr der Brief „heute Mühe gemacht“ habe und sie „etwas müde“ sei.

Die Briefschreiberin teilte nicht mit, warum sie des Trostes bedurfte und die Gefahr bestand, den Mut sinken zu lassen. Nur weil der Großteil der Strafe noch vor ihr lag? Sicher nicht, wenn man den bezeichnenden Satz liest, andere müssten mehr aushalten, als sie. Was aushalten? Die Antwort ist klar: Isolationshaft, zermürbende, dauernde Verhöre, Misshandlungen. Wenn sie nicht verhört wurde, konnte sie nichts Sinnvolles beginnen; Lesen, Lernen, Schreiben waren ihr untersagt. Dass sie die Langeweile „wie ein Wolf“ überfalle und sie fressen wolle, deutet auf eine schwere seelische Verstimmung hin. Aber auch körperlich hatte die Gefangene zu diesem Zeitpunkt schon abgebaut. Sie fühlte sich „nicht auf der Höhe“, schon das Briefschreiben bereitete ihr „Mühe“ – selbst noch im Bett liegend.

Die Hoffnung auf Besuch ihrer Angehörigen beseelte Franziska Kessel bis zuletzt. Nicht nur das Nota bene im Brief an die Familie zeugt noch einmal davon, sondern auch der dem Brief beigefügte „Antrag an die Direkt. des Landger. Gef. Mainz“:

 

„Franziska Kessel

  1. März 33(!)

 

  1. Meine Angehörigen wünschen mich zu besuchen. Sie kommen von Köln und aus wirtschaftlichen Gründen möchten sie Sonntags kommen. Diesem Wunsche bitte ich stattzugeben.
  2. Da ich fast ein Jahr in Haft bin und meine Angehörigen aus wirtschaftlichen Gründen mich noch nicht besuchten, ersuche ich um die Verlängerung der Besuchszeit.

 

Nicht zum Antrag gehörig

Da ich meine Angeh. von dem Resultat obigen Antrages Mitteilung machen möchte, bitte ich in Form einer Notiz (außer der Schreibzeit) meinen Ang. Mitteilung geben zu dürfen. Der Einfachheit und Ersparnis des Portos halber, welches meine Ang. wieder ausgeben müssen, wenn sie bei der Gef. Direkt. einen Besuchsschein anfordern, bitte ich, daß ein solcher meinen Angeh. zugestellt wird, eventuell in einem Briefe.

Franziska Kessel.“[3]

 

Änne Salzmann (1905-2005), eine Mitgefangene und Freundin Franziska Kessels, hat die kritische Situation am klarsten beschrieben: „Franziska Kessel ist elendiglich zugrunde gegangen. Ich habe sie im Gefängnis zwar nicht sehen können, aber ich hörte sie sprechen. Daraus merkte ich, dass sie seelisch vollkommen zermürbt war. Sie erzählte, dass sie wochenlang im Keller festgehalten wurde und vielen Schikanen der Nazis ausgesetzt war.“[4] Eine weitere Mitgefangene, Cäcilie Schäfer (1898-1981), schrieb, Franziska Kessel sei nur allein im Dunkeln zum Hofgang geführt worden. „Außerdem wurde sie mit zwei Mörderinnen in eine Zelle gelegt. Zweimal habe ich mit List und Tücke sie gesehen. Sie war sehr apathisch, bekam einen Nervenzusammenbruch.“[5]

Am 27. Februar 1934 meldete eine Aufseherin handschriftlich: „Die Zuchthausgef. Kessel Franziska fing am Sonntag bei dem Spaziergang im Hof auf einmal laut zu schreien an.“[6]

Am 2. März meldete die Oberaufseherin Müller ebenfalls handschriftlich: „Die Z.Gef. Kessel Franz. hat seit Montag den 26.II.34 keine Nahrung zu sich genommen.“[7]

Daniel Baczyk schrieb im April 2009 im „Darmstädter Echo“: „Infolge der Schläge erblindet die Achtundzwanzigjährige Anfang 1934 in der Haft.“[8] Falls dies zutrifft, musste sich der Vorgang zwischen dem vierten März, als Franziska Kessel noch den handschriftlichen Brief an ihre Familie schrieb, und dem Todestag – oder der Todesnacht vom 16. auf den 17. April 1934 – ereignet haben. Möglich erscheint es auch, dass Franziska Kessels Organismus unter der Extrembelastung durch die Haft- und Verhörbedingungen an der schwächsten Stelle – wie von ihr selbst beschrieben – den Augen, zuerst den Dienst versagte.

 

Am 17. April 1934 wurde von der Verwaltung des hessischen Landgerichtsgefängnisses Mainz ein Bericht verfasst an den „Herrn Oberstaatsanwalt Mainz […] Betreffend: Zuchthausgefangene Franziska Kessel geb. 6. Januar 1906 zu Köln“. Darin heißt es:

„Heute beim Aufschluß, morgens 7 Uhr, fand die Aufseherin Michel die Zuchthausgefangene Franziska Kessel erhängt tot vor.

Die Kessel hatte ihr Wandschränkchen abgehängt und sich mittelst ihres Handtuchs an einem der Haken des Wandschränkchens erhängt. Sie hatte das Wandschränkchen auf den Boden und sich darauf gestellt, um an die Haken an der Wand heran zu können. Als sie sich an dem Haken festgehängt hatte, hatte sie mit den Füßen das Wandschränkchen fortgeschleudert, so daß sie nunmehr frei hing.

Als die Aufseherin die Kessel erhängt vorfand, war sie bereits tot; sie war erkaltet und Todessteife eingetreten. Der herbeigerufene Anstaltsarzt stellte den Tod fest.

Franziska Kessel, geb. am 6. Januar 1906 zu Köln, wohnhaft zuletzt Frankfurt/M. verbüßte eine Zuchthausstrafe von 3 Jahren, abzüglich 3 Monaten Untersuchungshaft wegen Vorbereitung zum Hochverrat. Die Strafe war ausgesprochen vom Strafsenat des Oberlandesgerichtes Darmstadt vom 17. Nov. 1933 (O.J. 17/33)

Die Kessel verbüßte seit 17. Nov. 1933 die Strafe. Andeutungen, die auf eventuelle Selbstmordabsichten hatten deuten lassen, waren nicht bekannt.

Mainz, den 17. April 1934.

Hess. Landgerichtgefängnis-Verwaltung“[9]

 

Zu diesem Bericht ergeben sich Fragen:

  • Konnte eine – eventuell sogar – blind geschlagene, nervlich zerrüttete Frau die geschilderte umständliche Prozedur der Selbsterhängung vollbringen, und ohne dabei verdächtige Geräusche zu produzieren („das Wandschränkchen fortgeschleudert“)?
  • War niemand vom Wachpersonal in Hörweite? (Oder wollte man Franziska Kessel nicht vom Selbstmord abhalten?)
  • Lässt sich mit einem Handtuch normaler Länge (von dem auszugehen ist) eine Schlinge für den Kopf einer erwachsenen Frau binden?
  • Musste das Handtuch von abgegriffenem dünnen Stoff (von dem ebenfalls ausgegangen wird) nicht am Haken reißen unter dem Gewicht einer erwachsenen Frau, und sei es einer zierlichen Person wie Franziska Kessel?
  • Handelte es sich bei der Befestigung des Wandschränkchens um einen in die Wand getriebenen Nagel oder um eine Schraube in einem Dübel? Wäre ein Nagel nicht unter dem Gewicht verbogen, wenn nicht aus der Wand gerissen worden?
  • Eine monatelangen Misshandlungen ausgesetzte und eventuell blind geschlagene Frau soll keine „Andeutungen, die auf eventuelle Selbstmordabsichten hatten deuten lassen“, gezeigt haben? Wenn ein Umstand die Selbstmordthese stützen könnte, so ist es am ehesten der Punkt völliger Verzweiflung, in welche die NS-Schergen die Gefangene gestürzt hatten, und wovon die Meldungen der Aufseherinnen oder die Berichte der Mitgefangenen Änne Salzmann und Cäcilie Schäfer beredt Zeugnis ablegen. Andererseits widerspricht gerade dieser letzte Satz im Bericht an den Oberstaatsanwalt in Mainz der amtlichen Version vom Selbstmord Franziska Kessels, weil er sowohl die „Andeutungen“, besser gesagt: klaren Zeichen, die auf Suizidgefahr hinwiesen, und die barbarische Behandlung verschweigt, welcher die Gefangene ausgesetzt war.[10]

 

Die Ostschweizerische „Volksstimme“ veröffentlichte am „Dienstag, 8. Mai 1934“ unter der Überschrift „Aus dem Dritten Reich“ einen Nachruf auf Franziska Kessel:

„Die ehemalige kommunistische Reichstagsabgeordnete Franziska Kessel, die im vergangenen Jahre verhaftet worden war, ist in der Strafanstalt Mainz ermordet worden. In der amtlichen Mitteilung heißt es, daß sie ‚am 23. April[11] in der Strafanstalt Mainz erhängt aufgefunden wurde’. Bekanntlich war es während des Reichstagsbrandstiftungsprozesses bekannt geworden, daß die Abgeordnete Kessel durch Folterungen für ‚belastende Aussagen’ gegen die vier Angeklagten im Reichstagsbrandprozeß reif gemacht werden sollte. Selbst ihre Ladung als Zeugin war schon beschlossene Sache und als solche auch zugegeben. Die Standhaftigkeit der Ermordeten, die sich geweigert hatte, sich zu diesen Henkersdiensten herzugeben, hat die Wut der Faschisten hervorgerufen. Sie ist jetzt im Gefängnis nach dem bekannten Muster ‚geselbstmordet’ worden.“[12]

Der Artikel führte in Hitler-Deutschland zu Aufsehen; das Reichspropagandaministerium schaltete sich ein; der Oberstaatsanwalt in Mainz verlangte mit Schreiben vom 22. Mai 1934 von der Gefängnisleitung „eine kurze Darstellung der Vorgänge […] die zur Richtigstellung in der Öffentlichkeit geeignet sind.“[13]

Die „Hessische Landgerichtsgefängnis-Verwaltung Mainz“ antwortete mit Schreiben vom 25. Mai:

„Beim Aufschluss am 17. April 1934, vormittags 7 Uhr, stellte die Aufseherin fest, dass sich die in dem Frauenbau untergebrachte Zuchthausgefangene Franziska Kessel in ihrer Zelle an einem Haken, der zur Befestigung des Wandschränkchens diente, erhängt hatte. Man war hierdurch überrascht, da die Kessel vorher auch nicht im geringsten zu erkennen gab, dass sie des Lebens überdrüssig sei.

Kessel war eine kleine, schwächliche Person. Auf Verordnung des Anstaltsarztes erhielt sie Milchzulage. Bei den regelmässig stattfindenden Besuchen hat sie sich niemals über schlechte Behandlung beklagt.

Am Anfang ihrer Strafzeit hoffte sie auf Entlassung nach 6-7 Monaten. Vielleicht ist in der Enttäuschung hierüber das Motiv zum Freitod zu erblicken.

Dass sie im Reichstagsbrandstiftungsprozess eine Rolle spielen sollte, ist hier überhaupt nicht bekannt geworden.“[14]

 

Die Verschlechterung des Zustandes Franziska Kessels war offenkundig gewesen und vom Wachpersonal sogar amtlich notiert worden. Die im Urteil des OLG-Darmstadt, vor dem Reichstagsbrand-Prozess am Reichsgericht Leipzig und in der gleichgeschalteten Presse behauptete Verstrickung Franziska Kessels in den Reichstagsbrand kann der Gefängnisleitung auch nicht verborgen geblieben sein, zumal Franziska Kessel im Gefängnis selbst zu eigen- und fremdbelastenden Aussagen in Leipzig gezwungen werden sollte.

 

Unter dem Datum des 20. April 1934, der „Geschäftsnummer O.J. 17/33“, dem „Gefangenenbuch 9/33 u. 6/34“ und dem Betreff „Strafsache gegen Franziska Kessel aus Köln a/Rh.“ wurde dem „Amtsgericht, Nachlassgericht Mainz“ und dem „Amtsgericht Frankfurt a./M.“ mitgeteilt: „Am 18. ds. Mts.[15] wurde die Zuchthausgefangene Franziska Kessel, geb. am 6.1.1906 zu Köln a/Rh.(,) zuletzt wohnhaft in Frankfurt a/M. in ihrer Zelle tot aufgefunden. […] Wegen Verfügung über den Nachlass bitten wir unter Bezug auf § 136 Abs.7 DVO das Weitere zu veranlassen.“[16] Ebenfalls am 20. April wurde an den „Herrn Generalstaatsanwalt, Darmstadt“ der Verbleib der Leiche Franziska Kessels gemeldet: „Da die Bestattung von den Angehörigen nicht übernommen worden ist, wurde die Überführung der Leiche an die Anatomie der Landesuniversität veranlasst. Nach Mitteilung der hiesigen Polizeidirektion ist die Überführung gestern erfolgt. Aufstellung der Verpflegungskosten wird anbei überreicht.“[17]

 

 

[1] LA Speyer, J 85, Nr. 156, Franziska Kessel (Archiv der Gedenkstätte KZ Osthofen).

[2] Ebd.

[3] Ebd.

[4] Zitiert nach Daniel Baczyks Artikel „Verhängnisvolle ‚Frühlingssaat’“ im „Darmstädter Echo“ vom 23.4.2009, S. 18.

[5] Zitiert nach ebd.

[6] LA Speyer, J. 85, Nr. 156, Franziska Kessel (Archiv Gedenkstätte KZ Osthofen).

[7] Ebd.

[8] (Wie Fußnote 49).

[9] LA Speyer, J. 85, Nr. 156, Franziska Kessel (Archiv Gedenkstätte KZ Osthofen).

[10] Mitteilung des Widerstandsforschers Axel Ulrich vom 26. März 2013: „Die vor Jahren schon verstorbene Gießener Kommunistin Maria Deeg, die bereits einige Zeit vor Kessel in der Zuchthausabteilung des Landgerichtsgefängnisses Mainz inhaftiert gewesen ist, hat mir gegenüber die Selbstmordthese bestätigt, die sie dann auch später in ihren Erinnerungen wiederholt hat.“ An der Selbstmordversion wurde aber auch immer wieder gezweifelt, etwa bei Hermann Weber und Andreas Herbst: Deutsche Kommunisten, Biographisches Handbuch 1918 bis 1945. Zweite, überarbeitete und stark erweiterte Auflage, Berlin 2008, S. 444: „Franziska Kessel wurde am 17. April 1934 in ihrer Gefängniszelle im Landgerichtsgefängnis Mainz ‚erhängt aufgefunden’. Angeblich war es Selbstmord, doch Mord ist nicht auszuschließen.“ Oder bei Martin Schumacher (Hrsg.): M.d.R. Die Reichstagsabgeordneten der Weimarer Republik in der Zeit des Nationalsozialismus. Politische Verfolgung, Emigration und Ausbürgerung 1933-1945. Düsseldorf 1991, S. 688: „Ungeachtet des späteren Berichts der Mitinhaftierten ist die Selbstmordversion (vgl. bereits Weißbuch, 1946, S. 89) nicht zweifelsfrei. So findet sich bei Howard (1946, S. 50) der Hinweis auf eine namentlich nicht genannte ‚sozialdemokratische[!] Reichstagsabgeordnete’, die man ‚zu Tode geschlagen hatte’. Da außer K. keine weitere Reichstagsabgeordnete nachweislich in Gefängnishaft umgekommen ist, dürfte der verschlüsselte Hinweis – das Buch erschien in erster Auflage 1941 – tatsächlich K. gelten.“ Die online-Recherche im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek gibt als vierten Treffer von 4 unter dem Stichwort „Franziska Kessel“ an: „ermordet im Zuchthaus Manz“.

[11] Ein falsches Todesdatum, das in der Folgezeit mehrmals übernommen wurde.

[12] LA Speyer, J. 85, Nr. 156, Franziska Kessel (Archiv Gedenkstätte KZ Osthofen).

[13] Ebd.

[14] Ebd.

[15] Wieder ein falsches Todesdatum.

[16] LA Speyer, J. 85, Nr. 156, Franziska Kessel (Archiv Gedenkstätte KZ Osthofen).

[16] Ebd.

[17] Ebd.

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